Statische Fehlhaltungen

Körperfehlstellung

Eine Fehlstellung oder Funktionsstörung (Blockierung) in einem Gelenk verändert die komplette Körperstatik. Dies kann zunächst unmerklich geschehen, löst jedoch im Laufe der Zeit z.T. massive Beschwerden aus.

Beispiele für solche Veränderungen sind Fehlstellungen des Beckens, der Wirbelsäule und aber auch der Kiefergelenke.

So kommt es beispielsweise als Folge des Beckenschiefstands zur einer Beinlängendifferenz. Diese ist jedoch nur funktionell, d.h. nach Beseitigung des Schiefstandes verschwindet die scheinbare Beinverkürzung. Die Statik kann sich wieder normalisieren. Beschwerden der Lendenwirbelsäule und der Bein- und Hüftregion verschwinden.

Die entscheidendere Rolle für die Statik der Wirbelsäule spielt jedoch der 1. Halswirbel, auch Atlas genannt. Er trägt den Kopf und ist über das sog. Atlanto-okzipital-Gelenk, dem obersten Kopfgelenk, mit diesem verbunden. Hier befinden sich ca. 90 % unserer Haltungsrezeptoren.

Kommt es zu einer Fehlstellung des Atlas, zum Beispiel durch ein Trauma (Sturz oder Autounfall), Degeneration oder aber auch durch schädliche Schlafhaltung (Bauchschläfer), so können vielfältige Beschwerden auftreten. Durch die Funktionsstörung des Atlas werden Blut- und Lymphgefäße sowie Nerven negativ beeinflusst.

  • Schwindel
  • Kopfschmerzen
  • Muskuläre Verspannungen
  • Ohrgeräusche (Tinnitus)
  • Kau- und Schluckbeschwerden
  • Bandscheibenschäden
  • Störungen innerer Organe

Eine Fehlstellung der Kiefergelenke löst ebenfalls Schmerzen aus. Hier spricht man von der Cranio-Mandibulären-Dysfunktion (CMD). Sie beeinflusst nicht nur die Zahnstellung, sondern auch die Halswirbelsäule, das Gleichgewichtsorgan etc..

Die Ursachen einer Fehlstatik sind also vielfältig und bedürfen einer genauen Untersuchung und Befundung. Erst danach ist die Erstellung eines Therapiekonzeptes möglich. Hierzu gehören unter anderem die Manuelle Therapie, die Atlastherapie, die Akupunktur aber auch Verfahren wie die Spineliner®-Therapie.

Die Kosten der Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen leider nur zum Teil.